Abmahnungen wegen Streaming Konsum
Es gibt einen technisch höchst interessanten Fall von Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann und Collegen. Augenscheinlich werden Konsumenten von pornographischem Material auf Redtube abgemahnt.
Über die juristische Bewertung können sich andere besser streiten. Aber in diesem Fall ist der technische Aspekt ziemlich dubios. Für eine Abmahnung braucht die Kanzlei eine IP Adresse des Nutzers. Bei einem normalen Filesharing Netwerk ist das keine Kunst. Man klingt sich einfach ein und wartet etwas. Aber wie bekommt man die IP Adresse bei einer Verbindung, die ausschließlich zwischen Anbieter( in diesem Fall Redtube ) und dem Nutzer besteht?
Redtube gehört zum Netzwerk von Mindgeek. Die sind augenscheinlich sowas wie der Porno Papst. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe hatte die Steuerfahndung da vor nicht allzu langer Zeit mal eine 70.000.000€ Frage. Ich denke eine Zusammenarbeit mit einer Kanzlei wie Urmann ist bei dieser Summe nicht übermäßig wahrscheinlich.
Die Kanzlei vertritt hier laut W+P eine AG "The Archive" aus der Schweiz, die vorgibt Inhaberin der Recht an ein paar Filmen zu sein, die Nutzer dann bei Redtube konsumiert hätten und das soll gemäß Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Was wohl für sich genommen schon äußerst fragwürdig ist.
Der erste Stolperer ist die Mandantin. Die schweizer Firma firmiert im Netz unter the-archive.ch. Guckt man sich die Seite mal kurz an ist das eine Überraschung. Man würde ja vermuten, dass sich dahinter ein Rechteverwerter verbirgt. Dem ist aber augenscheinlich keineswegs so. In ihrer Selbstdarstellung beschreibt sich die Firma wie folgt:
Als Dienstleister zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen auf diversen Streaming- und Filehosterportalen können wir Ihnen als Rechteinhaber beim Schutz Ihres geistigen Eigentums behilflich sein.
Die Rechteinhaberin ist ein technischer Dienstleister für Kanzleien wie U+C? Wer genau war denn in diesem Fall Dienstleister? Oder ermittelt hier dieselbe Firma, die auch den Anspruch angemeldet hat? Das wäre ja sehr günstig.
Die Kanzlei W+P listet einen Fall auf ihrer Seite. Interessant an diesem Fall ist, dass die von U+C vorgebrachten Daten nicht stimmen. Angeblich soll der Nutzer dort ein Produkt mit dem Titel "Dream Trip" konsumiert haben. Das deckt sich aber nicht mit der angeblichen URL bei redtube. Hinter dieser versteckt sich ein Titel mit dem Namen "Emma Mae Adult Supervision". Eine kurze Recherche bei Google verrät, dass es sich dabei in der Tat um ein Produkt mit dem Titel Adult Supervision handelt und das der Rechteinhaber eine Firma mit dem Namen Combat Zone USA ist.
Es ist fast schon komisch, dass U+C im selben Anschreiben folgendes verkündet
Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht.
Interessant was Landgerichte neuerdings so alles bejahen und damit den Weg zu massiven Datenschutzverletzugen ebnen. U+C hat hier ja nur beantragt. Bewilligen muss das dann schon das Gericht ... Ist "Dream Trip" jetzt ein sehr dummer Fehler oder ein vergeigter Trick?
Wer versucht die angemahnten Titel grundsätzlich mal auf dieser Plattform oder auch nur bei Google zu finden, der wird enttäuscht. Eine andere Quelle mit ähnlichem Erfolgserlebnis formulierte das sehr schön mit
Amandas Geheimnis bleibt ein Geheimnis.
Vielleicht firmiert Amanda ja noch unter einem besser bekannten Alias?
Wenn es ein Fehler war kann ich gar nicht so oft auf Adult Supervision klicken wie ich hoffe dafür abgemahnt zu werden. Es gibt aber theoretisch noch eine weitere Möglichkeit.
Die Übersetzung von Filmtiteln ist reichlich aus der Mode gekommen. Früher war das aber gar nicht so unüblich, dass ein Hollywood Streifen auf dem deutschen Markt einen anderen Titel hatte.
Wenn ich also die Vertriebsrechte für Adult Supervision in Deutschland erworben hätte, dann könnte ich evtl. auch den Titel in Dream Trip abgeändert haben. Es ist dann schlicht dasselbe in Grün. Und das Problem damit ist von YouTube bekannt. Die wenigsten der GEMA gesperrten Titel dort sind illegal oder Urheberrechtsverletzungen. Die Verbtriebsrechte für Deutschland hat aber die GEMA und die hat sich mit YouTube nicht einigen können.
Sollte dies der Grund für die Unauffindbarkeit der Titel sein, dann ist zwar der Link korrekt aber die Abmahnung dürfte inhaltlich grundsätzlich wertlos sein. Es ist nicht die Aufgabe des Kunden zu erkennen ob jemand gegen Vertriebsvereinbarungen verstöst.
Damit kommen wir zurück zur Frage wie U+C überhaupt an die IP Adressen gekommen sein kann.
Die Möglichkeit, das Redtube mitgewirkt hat besteht aber ich halte sie für wirtschaftlich nicht übermäßig relevant oder günstig. Wenn es raus kommt, das die Geschäfte dieser Art machen und ihre Nutzer verarschen können sie dicht machen. Und 70.000.000€ im Jahr sind vermutlich nicht ganz das was Urmann oder ein Zulieferer von Daten da kompensieren könnte.
Bleiben noch Trojaner und Proxy.
Beides wäre möglich und beides könnte das Problem mit dem kleinen Faux Pas erklären. Ein Trojaner könnte ohne weiteres das Surfverhalten der Nutzer ausspähen. Ob das nun ein Trojaner oder eine nützliche Toolbar ist spielt keine Rolle. Genau dasselbe machen im Prinzip auch Tools, die z.B. Ranking ermitteln. Die machen das eben nur vorzugsweise anonym.
Befindet sich ein Nutzer dann auf einer beliebigen Webseite - bspw. Redtube - dann kann das Tool IP und URL an einen Server übermitteln. Das würde auch erklären warum es zu dem Zuweisungsfehler gekommen ist. Man braucht serverseitig eine Datenbank, die abmahnfähige Titel - in diesem Fall dann wohl Dream Trip - mit einer URL bei Redtube verbindet. Macht man das per Hand kann es da natürlich zu Fehlern kommen. Entsprechend mahnt man dann falsch ab.
Und die Verbreitung von Malware auf Rechnern, die des öfteren zweifelhafte Angebote ansurfen dürfte beträchtlich sein.
Die andere Option wäre ein Proxy. Wobei das hier nicht wörtlich zu verstehen ist. Das wäre zwar auch möglich. Halte ich aber mangels Verbreitung für unrealistisch. Ein gewisser Prozentsatz der Redtube Nutzer müsste dann über meinen Proxy surfen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Versteht man Proxy aber nicht wörtlich, dann ist das eine andere Nummer. Und dann geht der Spaß auch noch viel perfider. Retube ist eine klassische Tube Seite wie YouTube. D.h. Inhalte können auch extern eingebunden werden. Genauso wie ich auf dieser Seite ein YouTube Video einbinden kann könnte ich auch ein Redtube Video einbinden.
Die Seite liefert dann mein Server aus. Das Video kommt von Redtube. Entsprechend kann ich dann auch sagen welche IP sich welches Video bei Redtube angesehen hat. Registriere ich das unter einer günstigen Domain - bspw. redtube.de/net/org - dann bekomme ich einen nicht unerheblichen Teil des Traffics weil sich Nutzer einfach mental vertippen.
Genauso wie bei der Datenbank kann ich mich natürlich auch da verhauen und falsch verlinken. Ich kann aber auch absichtlich falsch verlinken.
Wie sieht das denn z.B. aus wenn ich auf meinem Tube Clone Big Buck Bunny "einbinde". Der Nutzer klickt auf abspielen und tatsächlich befindet sich dahinter dann nicht Big Buck Bunny sondern ein Film für den ich Urheberrechte geltend machen kann.
Jetzt könnte man natürlich sagen, dass das mein Problem ist wenn ich den selbst verlinke. Das muss man mir aber erstmal beweisen, den Impressumspflicht oder Zwangsangaben bei der Denic sind eine deutsche Veranstaltung. Registriere ich die Domain in Panama steht da irgendein dubioser Anbieter der nur dann Informationen weitergibt wenn da mal kurz das KSK zum Befragen aufläuft.
Sofern ich nicht komplett bekloppt bin gibt es von Deutschland aus keine realistische Chance dahinter zu kommen, dass ich der Anbieter bin. Und da ich mit der Abmahnung ja auch noch etwas warten kann, kann ich bis zur Zustellung auch gleich das Angebot offline nehmen oder den richtigen Link platzieren. Abgemahnt wird er ja nicht für meine Seite sondern für die Tube Seite. 2 oder 3 Wochen später wird er vermutlich nicht mal mehr wissen, dass er falsch auf Big Buck Bunny geklickt hatte.
Redtube bietet auch ein Affiliate Programm an. Ich habe mich da jetzt nicht extra für registriert aber so wie es aussieht könnte man auch über die dort bereitgestellte API schon Einiges abdecken.
Unterm Strich sehe ich hier keine Möglichkeit wie U+C oder ein Dienstleister hier legal an die IP der Nutzer gekommen sein könnte. Die Proxy Seite oder das Affiliate Programm ermöglichen zwar einen legalen Zugang zur IP. Allerdings ist da dann schon etwas fragwürdig inwiefern ich für etwas abmahnen kann, dass ich selbst aktiv bewerbe.
Ich bezweifele zwar, dass ich das Glück habe durch die Recherne nach Amandas Geheimnis und Dream Trip abgemahnt zu werden. Aber wer das Vergnügen hatte sollte auf gar keinen Fall zahlen sondern sich an einen Fachanwalt wenden. Das erste Beratungsgespräch ist dort in der Regel kostenlos. Wer glaubt 250 oder 300€ sind besser als die Peinlichkeit, der sollte sich über die kleine Besonderheit hier im Klaren sein. Wenn sie eine Unterlassungserklärung abgeben ist diese gültig.
Wenn sie nicht wissen was Dream Trip oder Amandas Secret sind, dann laufen sie Gefahr erneut in die Falle zu tappen und dann wird es etwas teurer. Ebenso in dem von mir geschilderten Fall oben. Ein Download können sie zur Not verhindern, wenn sie sich nicht absolut sicher sind. Ein Streaming Angebot kann starten bevor sie überhaupt wissen, dass sie gerade einen Stream konsumieren.
Da es in diesem Fall noch unklar ist wie U+C an die Daten gekommen ist wäre ich sehr an Fällen interessiert die angeben können wofür sie konkret abgemahnt wurden.
Also vermeintlicher Titel für den man vorgibt Rechte zu vertreten und dazugehörender Linkbeweis auf einem Portal. Laut W+P und Udo Vetter laufen diesbezüglich die Telefone heiß. Es ist mir vollkommen unverständlich wie das gehen soll wenn die Titel gar nicht bzw. nur homöopathisch überhaupt zu finden sind. Man sollte annehmen, dass die Titel duzendfach bei Redtube vorliegen, um so eine Welle zu produzieren. Mal ganz davon abgesehen, dass sich das auch nur dann rechnet.
Des weiteren wäre günstig wenn man sich an einen Kontext erinnert. Es gibt sicherlich auch Fehler in der Erhebung. Aber bei diesem Umfang muss es irgendeine Quelle geben, die Gemeinsamkeiten aufzeigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Redtube selbst diese Quelle ist.
Und zuletzt. Kann irgendjemand folgende Titeln einem käuflichen Angebot zuweisen oder bestätigen, dass es einen dieser Titel unter anderem Namen gibt? Die letzten 2 sind vermutlich zu generisch. Der Rest sollte aber wohl hinreichend spezifisch sein.
- Dream Trip
- Miriam's Adventures
- Amanda's secrets
- Hot Stories
- Glamour Show Girls
Update 08.12.13 03:14
Das ging schnell.
Dream Trip ist bekanntlich "Adult Supervision"
Glamour Show Girls ist "Sexual Rehab"
Miriam's Adventures ist "My Black Stepdad 1"
und hier der Clou. Alle 3 Titel sind im Portfolio von Combat Zone USA.
Es würde mich nicht übermäßig überraschen, wenn sich auch hinter Hot Stories und Amanda's Secrets Titel aus diesem Vertrieb finden. Kann zu diesen beiden noch irgendjemand gesichert was sagen?
Ich glaub ich frag da einfach mal dreist bei Combat Zone USA.
Update 09.12.13 21:36
Der Spaß entwickelt sich langsam zu einer Farce.
Nach Akteneinsicht ist wohl ersichtlich, dass die Ursache für diese Bewilligung ein katastrophaler Mißgriff beim LG Köln war. Die Bewilligung lautet auf Urheberrechtsverstoß gem 19a UrhG. und beantrag hat das auch nicht U+C sondern scheinbar der ebenfalls einschlägig bekannte RA Sebastian aus Berlin. Wie genau Sebastian und U+C hier zusammenkommen ist unbekannt. Aber auch egal.
"Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor"
Herzlichen Glückwunsch liebes LG Köln. Allerdings ist die Schelte für das LG hier etwas überzogen. Denn was hier augenscheinlich bewilligt wurde beruht auf §19a UrhG. Also dem Verfügbarmachen. Ob das zum Antrag passt ist irrelevant. Ich kann nur verfolgen was bewilligt wurde und nicht was beantragt wurde. Entsprechend ist die Bewilligung für die durchgeführte Handlung nicht hinreichend. Genauso wie das LG eine Antrag verstehen können muss, muss auch der Anwalt die Bewilligung verstehen. Allerdings ist es durchaus so, dass man das zwar eigentlich nicht darf aber dann doch nutzen kann ...
Und noch ein paar Schmankerln aus dem Rückzugsgefecht. Die Seite der schweizer Archive AG listete RA Sebastian als Partner. Die Partner Seite ist seit heute per Password gesperrt. Augenscheinlich will man verhindern, dass eine Verbindung zwischen der Firma und RA Sebastian gezogen werden kann. Ansonsten wäre unklar wieso man ausgerechnet jetzt eine "Partner Seite" sperrt, die ja üblicherweise als Referenz dient.
Das mit der Überwachung beauftragte Unternehmen ist augenscheinlich nicht the-archive selbst sondern itGuards Inc. Ein Unternehmen mit Sitz im Silicon Valley.
Allerdings gibt es da ein paar Auffälligkeiten.
Wer sich mal die Webseite von beiden ansieht wird auffällige Gemeinsamkeiten feststellen. Man achte mal auf das URL Format.
Beide Seiten liegen bei WIX. Einem kostenlosen Hoster. Beide haben augenscheinlich [siehe Update] dieselbe Customer ID und dass ein IT Sicherheitsunternehmen eine Retortenseite betreibt ist wohl eher ausgeschlossen. Die Domain wurde im März 2013 registriert. Die Bude ist schlicht eine Front.
Und es gibt noch eine sehr interessante Firma in diesem Umfeld.
Laut Antrag von RA Sebastian ist die Produzentin von "Amanda's Secret", für welches mir zur Zeit leider noch kein Link vorliegt eine spanische Firma mit dem Namen Serrato Consultores S. L.
Die Webseite dieser Firma ( laut Antrag ja ein Pornoproduzent ) ist interessant.
Im Antrag steht folgendes:
Herstellerin des Werkes ist die Serrato Consultores S. L. Paseo de la Marina 17 in Barcelona.
Die Webseite dazu ist - kaum zu glauben - dieses Kunstwerk. Wer da ungläubig die Augen reibt und bei der URL ins Schlingern gerät sollte mal auf Kontakt klicken. Die Herstellerin von Amanda's Secret ist eine weitere "Lorem Ipsum" Seite, die nun eigentlich alles außer Porno macht.
Im Dunstkreis der Besitzer gibt es aber noch die SAG Mediatainment, die hier firmiert. Na wer hätte das jetzt vermutet.
Update 13.12.13 08:00
Noch ein kleines Highlight zu itGuards Inc. Die Firma existiert nicht im öffentlich zugänglichen Handelsregister von Kalifornien. Kann also entsprechend auch nicht dort als Corp. oder LLC "incorporated" worden sein. Das "Büro" von itGuards ist ein Shared Office Space. Auf Deutsch McCafé mit Konferrenzraum. Konkret dieser hier. Der IT Dienstleister mit internationaler Kundschaft in Europa sitzt also auf der Bettelplanke des Silicon Valley mit einem Postfach.
Meine Vermutung zum WIX Account war zutreffend. the-archive.ch und itguards.net werden vom selben Nutzeraccount verwaltet. 6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b.
Wie genau kann The Archive hier itGuards beauftragt haben? Im Antrag von RA Sebastian steht
Das von dem Antragsteller beauftragte Unternehmen itGuards, Inc, ...
Man hat sich selbst beauftragt? Auch schön, dass überall im Antrag itGuards, Inc. steht. Soll wohl glaubhaft wirken. Klingt ja auch viel besser. Es darf aller bezweifelt werden, dass sie in einem anderen Staat registriert sind.
Update 10.12.13 22:00
Ich habe eine grundsätzliche Antwort von Combat Zone erhalten. Ich musste allerdings nochmal nachhaken, da eine Frage von mir die Antwort zweideutig macht. Fakt ist, dass Combat Zone eine deutsche Kanzlei kontaktiert hat. Nicht klar ist zu welchem Zweck.
Das Landgericht Köln hat eine Pressemitteilung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass es wohl 90 Anträge mit jeweils 400 bis 1000 Fälle waren. Das sind zwischen 36.000 und 90.000 betroffene Nutzerdaten. Und Köln ist nur für die ISPs zuständig, die dort parken. T-Kom z.B. Vodafone ist meines Wissens nach Düsseldorf.
Wenn wir mal von einem Mittel von 700 Anfragen ausgehen, dann sind das 63.000 beantragte Kundendaten. Vorwiegend bei der T-Kom.
Update 13.12.13
... sind sie aber. Und zwar in Delaware ( hätte man auch drauf kommen können ) unter File #5309169. Der Agent ist dieser Verein.
Es gibt auf Dropbox eine nette Erfassung der Zugriffszahlen bei entsprechenden Links. Ich kenne leider die original Quelle dazu nicht in der Lucas Hartmann die gepostet haben könnte.
Die Grafik ist eine selbsterklärende Meisterleistung. Hut ab Lucas. Sehr schön gemacht.